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Autor: Schooyans, Michel

Buch: Ethik, Leben, Bevölkerung

Titel: Ethik, Leben, Bevölkerung

Stichwort: Schluß, Zusammenfassung

Kurzinhalt: Solange nicht wissenschaftlich bewiesen ist, daß das menschliche Leben erst ab der 9., 12. oder 16. Woche beginnt, darf nicht abgetrieben werden, weil das beseitigte Kind schon ein vollwertiger Mensch sein könnte.

Textausschnitt: 124a Dieses Buch bezieht eindeutig Stellung: Für das Leben aller Personen und gegen die Willkür einiger weniger. (Fs)

Es wurde geschrieben, weil in der heutigen Diskussion der Abtreibungsgegner und -befürworter meist nur oberflächliche Nützlichkeitsargumente vorgebracht werden und auf die fundamentalen rechtlichen und philosophischethischen Argumente nicht eingegangen wird. Die wesentliche Frage, ob eine Abtreibung moralisch sein kann und damit einer bestimmten Menschengruppe das Recht auf Leben abgesprochen werden darf, wird dabei elegant ausgespart. (Fs)

Die Argumentation des Autors stützt sich grundsätzlich auf die Lehren der katholischen Kirche, berücksichtigt aber auch die Postulate einer »universellen Ethik« sowie der Menschenrechtskonvention von 1948. (Fs)

Mancher mag dem Buch Lebensfremdheit vorwerfen, weil es weniger auf Einzelfälle eingeht, sondern eine generelle Antwort sucht - übrigens der gleiche Vorwurf, den man Kirche und Papst macht. Es ist aber gerade die Absicht dieses Buches, das Problem grundsätzlich anzugehen. Das hat nichts mit Herzlosigkeit gegenüber menschlichem Leid zu tun; vielmehr geht es um die Frage, wo Zivilisation beginnt und wo sie aufhört. Denn dies ist genau die Schnittstelle zwischen der täglich gelebten, konkreten Realität und der abstrakten moralischen Ebene staatlicher Rechtsgebung. Verstehen und eventuell verzeihend hinnehmen, daß eine so schwerwiegende Entscheidung wie die zur Abtreibung von einer einzelnen Person in einer Notlage getroffen wurde, ist das eine, akzeptieren, daß die zu vermeidende Ausnahmehandlung als staatliche Normalität und neue ethische Grundlage des Rechts auf Leben für eine ganze Gesellschaft gelten soll, dagegen etwas ganz anderes. Dabei spielt es auch keine große Rolle, wie wenige oder wie viele Abtreibungen zu verzeichnen sind. (Fs)

Natürlich läßt sich immer argumentieren, jedes Individuum habe das moralische Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Somit habe der Staat in bezug auf die Abtreibung keine Regeln oder Rechtsnormen aufzustellen. Diese Argumentation ist jedoch schon deswegen schief, weil jeder Staat unentwegt und überall in wichtigen Fragen »Regeln« aufstellt, und dies bis weit in den persönlichen Bereich hinein, denn Rechtsnormen dienen dazu, wichtige Güter vor Verletzung und Willkür zu schützen. Das Rechtsgut, das den höchsten Rechtsschutz genießt, ist das Recht auf Leben. (Fs)
In den vorstehenden 146 Fragen und Antworten werden Argumente geliefert, warum die Abtreibung als Gesetz und Rechtsnorm für einen zivilisierten Staat ethisch nicht vertretbar ist. Daß die Realität mit ihren Problemen und Schicksalen viel facettenreicher ist als eine Rechtsgrundlage, daß somit konkrete Aspekte des Problems konkret gelöst werden müssen, ist keine neue Erkenntnis und spricht weder für noch gegen die Abtreibung. Grundlegende Gesetze - und was gibt es Grundlegenderes als eine Gesetzgebung, die das Recht auf Leben regelt? - können nur auf die ihnen eigene Ebene abstellen, nämlich auf die theoretische, die niemals das gesamte Dasein abdecken kann, sondern nur den Rahmen dessen zu liefern vermag, was erlaubt und was nicht erlaubt ist. (Fs)

In Fragen wie denen der Definition des Lebens oder der Menschenrechte muß das Endziel darin bestehen, herauszufinden, wo die Wahrheit liegt. Während es für den Autor dieses Buches und für die katholische Kirche sowie für viele Mitmenschen klar ist, daß das Leben vom ersten Augenblick an schützenswert ist, wird diese Stellungnahme von den Abtreibungsbefürwortern als »Glaubenspostulat« und darum als »diskussionsfähig« eingestuft. Allerdings müssen sich dann die Pro-Choice-Befürworter den Einwand gefallen lassen, auch ihre Argumentation beruhe auf »unbeweisbaren Glaubenspostulaten« und könne somit angezweifelt werden. Mithin gerät die Diskussion auf den öffentlichen Platz der politischen Kontroverse, wobei man sich fragen kann, ob »Glaubenspostulate« überhaupt mit Argumenten ausgeräumt werden können. Nun haben aber die Griechen, Erfinder der Politik und der Philosophie, schon vor zweitausend Jahren gezeigt, daß jeder Gedankengang logisch formale Aspekte beinhalten muß, die, will man die Entstehung eines Widersinns vermeiden, nach bestimmten Regeln zu erstellen sind. (Fs)

Folgt man diesen Regeln, so spricht ein einfacher logischer Grund zwingend gegen eine umfassende Legalisierung der Abtreibung: Solange nicht wissenschaftlich bewiesen ist, daß das menschliche Leben erst ab der 9., 12. oder 16. Woche beginnt, darf nicht abgetrieben werden, weil das beseitigte Kind schon ein vollwertiger Mensch sein könnte. Allein diese Möglichkeit verbietet die Abtreibung. (Fs)

Das heißt ganz eindeutig, daß die philosophische Basis der Abtreibungsbefürworter nicht haltbar ist. Das ist ja auch der Grund, warum die Pro-Choice-Anhänger immer auf den Einzelfall (Schwangerschaft nach Vergewaltigung, Teenager-Schwangerschaft, soziale Notlagen) ausweichen müssen, um ihre Position zu begründen. Beim Einzelfall wird dann jeweils die Abtreibung als das »geringere Übel«, als »Lösung einer Notlage« dargestellt. Aber - und das ist der springende Punkt - Staats- und rechtspolitische Grundfragen dürfen niemals vom Einzelfall her, und sei er noch so tragisch, beantwortet werden, sondern immer nur von einer grundsätzlichen Position aus. Und diese zeigt das vorliegende Buch. (Fs)

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