Autor: Brandmüller, Walter Buch: Licht und Schatten Titel: Licht und Schatten Stichwort: Vaikanum 2 - Liste der Konzilien; Besonderheiten; im Strom der Überlieferung Kurzinhalt: Das 2. Vatikanum hingegen hat weder Gericht gehalten noch eigentliche Gesetze erlassen, noch Glaubensfragen definitiv entschieden. Es hat vielmehr geradezu einen neuen Typ von Konzil realisiert, indem ...
Textausschnitt: 181a Wenn wir nun die Frage stellen, aufweiche und auf wieviele Konzilien dies zutrifft, haben wir nicht nur einen weiteren Schritt in der Behandlung unseres Themas zu tun, das ja das 2. Vatikanum im Zusammenhang und vor dem Hintergrund der bisherigen Allgemeinen Konzilien darzustellen verlangt, wir haben damit auch ein zentrales Problem der Konzilienforschung überhaupt aufgeworfen. Als Johannes XXIII. das 2. Vatikanische Konzil einberief und es als das 21. Allgemeine Konzil bezifferte, ist er mit der ihm eigenen Unbekümmertheit verfahren, ohne den Kirchenhistoriker, der er ja selber war, erst lange befragt zu haben. Dieser hätte ihm allerdings sagen müssen, daß es bislang keine historisch gesicherte und schon gar keine kirchlich-amtliche Zählung der Allgemeinen Konzilien gibt. (Fs)
Die Zählung, der Papa Giovanni einfach das 2. Vatikanische als das 21. Allgemeine Konzil hinzugefügt hat, stammt nämlich nur von einer Expertenkommission unter Leitung des Kardinals und späteren Heiligen Roberto Bellarmino aus dem Jahre 1595. Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als daß die Zahl der Allgemeinen Konzilien nach wie vor Gegenstand der Forschung ist. Damit ist zugleich gesagt, daß auch Zahl und Namen der Konzilien, mit denen wir hier das 2. Vatikanum zu vergleichen uns vorgenommen haben, keineswegs feststehen. Das aber soll uns heute weder im einzelnen beschäftigen noch auch behindern. Vergleichsmaterial ist in nicht zu bewältigendem Überfluß vorhanden. Nur werden wir eben das 2. Vatikanum nicht einfach als das "21." Konzil bezeichnen. (Fs)
Wie also präsentiert sich die Kirchenversammlung der Jahre 1962-1966 vor dem Hintergrund ihrer Vorgängerinnen? Nun, da stoßen wir auf dem 2. Vatikanum nicht, wie etwa zu Trient, auf zwei Bischöfe, die sich in der Hitze des Streits die Barte ausrissen. Es ist auch nicht bekannt, daß eine Gruppe von Franzosen ihre englischen Mitsynodalen von der Sitztribüne hinuntergeworfen hätte, wie dies zu Basel geschehen ist. Auch was zu Konstantinopel 786 passierte, hat sich 1962 in Rom nicht wiederholt, daß nämlich kaiserliches Militär den ersten Versuch zum Zusammentritt des 7. Allgemeinen Konzils verhinderte, indem es die Väter überfiel und auseinanderjagte, so daß das Konzil schließlich in Nicaea stattfinden mußte. Doch Spaß beiseite: Das 2. Vatikanum stellt sich dem Konzilienhistoriker zunächst in mehrfacher Hinsicht als das Konzil der Superlative dar. Beginnen wir mit der Feststellung, daß noch niemals in der Kirchengeschichte ein Konzil so intensiv vorbereitet wurde wie das 2. Vatikanum. Gewiß ist auch das Vbrgängerkonzil sehr gut vorbereitet gewesen, als es am 8. Dezember 1869 begann. Vermutlich war die theologische Qualität der vorbereiteten Schemata sogar besser als die des nachfolgenden Konzils. Unübersehbar ist jedoch, daß die Zahl der eingesandten Anregungen und Vorschläge aus aller Welt und die Art ihrer Verarbeitung alles bisher Dagewesene übertrafen. (Fs)
182a Als Konzil der Superlative erwies sich das 2. Vatikanum in augenfälliger Weise am 11. Oktober 1962, als die ungeheure Zahl von 2440 Bischöfen in die Basilika von St. Peter einzog. Hatte noch das 1. Vatikanum mit seinen ca. 642 Vätern im rechten Querschiff von St. Peter Platz gefunden, so hatte man nun das gesamte Längsschiff zur Konzilsaula gemacht. In den hundert Jahren zwischen den beiden Konzilien war die Kirche, wie hier in beeindruckender Weise sichtbar wurde, nicht mehr nur dem Anspruch nach, sondern auch de facto zur Weltkirche geworden. Eine Tatsache, die sich nun in der Zahl der 2440 Väter und ihrer Herkunftsländer widerspiegelte. Hinzu kommt, daß erstmals in der Geschichte der Kirche ein Konzil seine Voten mit Hilfe elektronischer Technik abgab, und akustische Probleme, die noch die Teilnehmer am 1. Vatikanum geärgert hatten, nunmehr nicht einmal erwähnt zu werden brauchten. (Fs)
182b Da wir schon von modernen Kommunikationsmitteln sprechen: Es war bislang noch nie der Fall gewesen, daß, wie 1962 geschehen, etwa 1000 Journalisten aus aller Welt beim Konzil akkreditiert wurden. Damit wurde das 2. Vatikanum auch zum bekanntesten Konzil aller Zeiten, zu einem weltweiten Medienereignis ersten Ranges. Konzil der Superlative ist es aber in ganz besonderer Weise hinsichtlich seiner Ergebnisse. Von den 1135 Seiten, die die Ausgabe der Dekrete aller üblicherweise als ökumenisch betrachteten Konzilien umfaßt, und das sind also etwa zwanzig, hat das 2. Vatikanum allein 315 Seiten, das ist erheblich mehr als ein Viertel, hervorgebracht. So nimmt unser Konzil in der Reihe der übrigen Allgemeinen Konzilien ohne jeden Zweifel eine besondere Stellung ein, allein nach eher materiellen, äußerlichen Kriterien. (Fs)
Ein eigenes Profil
183a Doch es gibt darüberhinaus noch andere Besonderheiten dieses Konzils, die es vom Hintergrund seiner Vorgänger abheben, so etwa in Bezug auf die Funktionen eines Allgemeinen Konzils. Konzilien sind oberste Lehrer, oberste Gesetzgeber und oberste Richter unter und mit dem Papst, dem all dies natürlich auch ohne Konzil zukommt. Nicht jedes Konzil hat jede dieser Funktionen ausgeübt. Hat etwa das 1. Konzil von Lyon im Jahre 1245 durch die Bannung und Absetzung Kaiser Friedrichs II. als Gerichtshof gehandelt und überdies Gesetze erlassen, so hat etwa das 1. Vatikanum weder Gericht gehalten noch Gesetze erlassen, sondern ausschließlich Fragen der Lehre entschieden. Das Konzil von Vienne von 1311/12 hingegen hat sowohl Gericht gehalten als auch Gesetze erlassen und Glaubensfragen entschieden. Von den Konzilien von Konstanz 1414/18 und Basel-Ferrara-Florenz 1431/39 gilt das gleiche. (Fs)
Das 2. Vatikanum hingegen hat weder Gericht gehalten noch eigentliche Gesetze erlassen, noch Glaubensfragen definitiv entschieden. Es hat vielmehr geradezu einen neuen Typ von Konzil realisiert, indem es sich als ein pastorales, also seelsorgliches Konzil verstand, das Lehre und Weisung des Evangeliums in eher gewinnender und wegweisender Art und Weise der Welt von heute nahebringen wollte. Insbesondere hat es keinerlei Lehrverurteilungen ausgesprochen. Johannes XXIII. hatte in seiner Eröffnungspredigt ausdrücklich davon gesprochen: "Die Kirche ist immer den Irrlehren entgegengetreten. Häufig hat sie sie mit der größten Strenge verurteilt". Heutzutage dagegen "zieht es die Kirche vor, von der Medizin der Gnade Gebrauch zu machen ... Sie glaubt, daß sie den Bedürfnissen der heutigen Zeit entspricht, indem sie lieber die Gültigkeit ihrer Lehren demonstriert als Verurteilungen ausspricht". Nun, es wäre, wie wir 25 Jahre nach seinem Abschluß wissen, ein Ruhmesblatt für das Konzil gewesen, wenn es, den Fußstapfen Pius' XII. folgend, den Mut zu einer wiederholten und ausdrücklichen Verurteilung des Kommunismus gefunden hätte. (Fs) (notabene)
184a Indes hat die Scheu davor, ebenso lehrmäßige Verurteilungen wie dogmatische Definitionen auszusprechen, auch dazu geführt, daß am Ende konziliare Äußerungen standen, deren Grad von Authentizität und damit Verbindlichkeit durchaus verschieden war. So etwa besitzen die Konstitutionen "Lumen gentium" über die Kirche und "Dei verbum" über die göttliche Offenbarung durchaus Charakter und Verbindlichkeit authentischer Lehrverkündigung - doch auch hier wurde nichts im strikten Sinne letztverbindlich definiert - während andererseits die Erklärung über die Religionsfreiheit "Dignitatis humanae" nach Klaus Mörsdorf "ohne ersichtlichen Normgehalt zu Fragen der Zeit Stellung nimmt". Den Konzilstexten kommt also ein durchaus unterschiedlicher Grad von Verbindlichkeit zu. Dies war ebenfalls etwas ganz Neues in der Konziliengeschichte. (Fs) (notabene)
Vergleichen wir aber zum Schluß das 2. Vatikanum mit dem ersten Nicaenum und mit seinen beiden Vorgängerkonzilien, dem Tridentinum (1545/64) und dem 1. Vatikanum, hinsichtlich ihrer Folgeerscheinungen. Da fällt ins Auge, daß es nach beiden vatikanischen Konzilien zu Schismen kam. 1871 spalteten sich die Altkatholiken im Protest gegen die Definitionen von Primat und Unfehlbarkeit des Papstes von der Kirche ab, und nach dem 2. Vatikanum begab sich Erzbischof Lefebvre mit bis auf den heutigen Tag vor allem in Frankreich und Amerika wachsendem Anhang auf einen Weg, der, wenn er keine Wendung nimmt, zu einem Schisma führen muß. So widersprüchlich die beiden Bewegungen nun auch erscheinen: Beide treffen sich in ihrem "Nein" zu legitimen Entwicklungen in Lehre und Leben der Kirche, das in einem gestörten Verhältnis zur Geschichte gründet. Ist die altkatholische Bewegung aus Mangel an religiösem Gehalt und dadurch, daß die kirchliche Entwicklung nach 1871 ihrem Protest den Boden entzogen hat, ausgetrocknet und zur Bedeutungslosigkeit verurteilt worden, so stellt die Bewegung Lefebvres die Kirche von heute vor die Aufgabe, auch deren Protest als unberechtigt zu erweisen. Daß es gelingen möge, bleibt zu hoffen. (Fs)
Hoffnung mag auch hier aus der Erfahrung der Geschichte erwachsen. Konzilien brauchen nun einmal einen langen Atem, den Atem der Geschichte. Nach dem 1. Konzil von Nicaea, das die wahre Gottheit Jesu Christi gegen Arius verteidigt und definiert hatte, begannen erst neue Glaubenskämpfe, die in den Nachkonzilsjahren an Erbitterung und Gewaltsamkeit zunahmen, ehe sich, vor allem dank der Autorität der Päpste, das nicaenische Dogma schließlich durchsetzte. Ein Prozeß, der mehr als eine Generation in Anspruch nahm. (Fs)
185a Durchaus vergleichbar ist damit auch die postkonziliare Phase des Konzils von Trient, das nach den Zusammenbrüchen der Reformation eine religiöse, missionarische und kulturelle Hochblüte des katholisch verbliebenen Teiles Europas zur Folge hatte. Hubert Jedin hat dafür das Wort vom "Wunder von Trient" geprägt. Wir würden aber irren, wenn wir meinten, diese Blüte habe sich gleichsam über Nacht entfaltet! Nachdem das Konzil 1564 beschlossen worden war, hat es nahezu hundert Jahre gedauert, ehe seine dogmatischen und reformerischen Dekrete auf breiter Front Wirkung zeigten! Dieser Prozeß aber setzte überall da ein, wo und wann die Bischöfe von ihren Priestern, Lehrern und Beamten den Eid auf das tridentinische Glaubensbekenntnis forderten, das Pius IV. 1564, ein knappes Jahr nach Konzilsende, formuliert und vorgeschrieben hat. (Fs)
185b Im Blick auf diese Erfahrung scheint es hoch an der Zeit, daß ein analoges Glaubens- und Treuebekenntnis von allen jenen geleistet und gelebt werde, die im Dienst der Kirche stehen. Der Zeitpunkt, zu dem dies geschieht, könnte, wie seinerzeit nach Trient, den Beginn einer wirklichen Realisierung des 2. Vatikanums markieren. Davon allerdings dürften wir Großes für Kirche und Welt von heute erhoffen. (Fs)
Im Strom der Überlieferung
185c Nun gäbe es natürlich noch zahlreiche andere Gesichtspunkte, vor allem solche inhaltlicher, theologischer Art, unter denen ein Vergleich zwischen unserem Konzil und anderen Konzilien gezogen werden könnte. Damit käme man aber lange nicht zu einem Ende. Dabei käme zum Schluß doch nur das Ergebnis heraus, daß zwar nahezu jedes der bekannten Konzilien und natürlich auch das 2. Vatikanische sowohl nach Struktur, Ablauf und Inhalt seine unverwechselbare Eigenart besitzt, doch aber mit allen anderen dies gemeinsam hat, daß es sich in formaler Hinsicht bei jedem Konzil um die kollegiale Ausübung des obersten Lehr- und Hirtenamtes gehandelt hat - inhaltlich gesehen jedoch um die situations-bezogene Vorlage, Auslegung und Anwendung der heiligen Überlieferung. Zu dieser Überlieferung leistet nun jedes Konzil seinen spezifischen Beitrag. Dieser kann selbstverständlich nicht in einer Hinzufügung neuer Inhalte zum Glaubensgut der Kirche bestehen. Erst recht nicht in einer Ausscheidung bisher überlieferter Glaubenslehren. Es ist vielmehr ein Prozeß von Entfaltung, Klärung, Unterscheidung, der sich hier vollzieht, und zwar unter dem Beistand des Heiligen Geistes, und der dazu führt, daß jedes Konzil mit seiner definitiven Lehrverkündigung als integrierender Bestandteil in die Gesamttradition der Kirche eingeht. Insofern sind Konzilien jeweils nach vorne, in Richtung auf umfassendere, klarere, aktuellere Lehrverkündigung offen, nie aber nach rückwärts. Ein Konzil kann seinen Vorgängern niemals widersprechen, es kann ergänzen, präzisieren, weiterführen. (Fs)
186a Anders ist es freilich mit dem Konzil als Organ der Gesetzgebung. Diese kann, ja muß allemal - freilich wiederum im Rahmen, den der Glaube vorgibt - auf die konkreten Erfordernisse einer bestimmten historischen Situation eingehen und ist insofern dem Wandel grundsätzlich unterworfen. (Fs)
Eines mag aus diesen Bemerkungen klar geworden sein: All das gilt auch für das 2. Vatikanum. Auch dieses ist nicht mehr, aber auch nicht weniger als ein Konzil unter, neben, nach anderen. Es steht weder über noch außerhalb, sondern in der Reihe der Allgemeinen Konzilien der Kirche. Daß dem so ist, ergibt sich nicht zuletzt aus dem Selbstverständnis nahezu aller Konzilien. Es genügt, deren entsprechende Äußerungen sowie die der frühen Väter über diese Frage anzuführen. Sie erblicken in der Überlieferung geradezu das Wesen der Konzilien. (Fs)
Schon Vinzenz von Lerins (+ vor 450) reflektiert ausdrücklich darüber in seinem "Commonitorium": "Was hat die Kirche anderes durch ihre Konzilsdekrete erstrebt, als daß dasselbe, was vor einem Konzil schlicht geglaubt wurde, von da an mit mehr Bestimmtheit geglaubt wurde; dasselbe, was vor ihm ohne Nachdruck verkündigt wurde, von da ab intensiver verkündigt wurde; dasselbe, was vor ihm in aller Sicherheit verehrt wurde, von da ab mit größerem Eifer verehrt wurde. Dies, so behaupte ich, und nichts anderes, hat die katholische Kirche immer, aufgeschreckt durch die Neuerungen der Häretiker, durch ihre Konzilsdekrete erreicht: Was sie zuvor von den 'Vorfahren' allein durch Überlieferung empfangen hatte, hat sie von nun an für die 'Nachfahren' auch schriftlich niedergelegt. Sie tat es, indem sie vieles in wenige Worte zusammenfaßte und oft, zum Zwecke des klareren Verständnisses, den unveränderten Glaubensgehalt mit neuen Bezeichnungen ausdrückte."
187a Diese genuin katholische Überzeugung findet ihren Niederschlag in der Definition des 2. Konzils von Nicaea von 787, das so formuliert: "Da dies sich so verhält, haben wir gewissermaßen den königlichen Weg eingeschlagen und sind der Lehre unserer von Gott inspirierten Väter und der Überlieferung der katholischen Kirche gefolgt, denn diese stammt, wie wir wissen, vom Heiligen Geist, der in ihr wohnt, und beschließen ..." - und dann folgen die Kernsätze des Konzilsdekrets. Ganz besonders wichtig ist auch die letzte der vier Verurteilungen: "Wenn jemand die ganze kirchliche Überlieferung, geschrieben oder ungeschrieben, verwirft, so sei er im Banne."
187b Schließlich zeigt auch das 2. Vatikanum, wie sehr es sich selbst im Strome der Tradition stehend erkennt. Die Fülle von Berufungen auf die Tradition in den Texten des 2. Vatikanums ist sehr beeindruckend. In großer Breite nimmt das Konzil die Tradition auf, wenn es Konzilien, besonders das Florentinum, das Tridentinum und das 1. Vatikanum, wenn es die Enzykliken etc. zahlreicher Päpste, wenn es die Fülle der Väterliteratur und die großen Theologen, allen voran Thomas von Aquin, als jene Quellen zitiert, aus denen es schöpft. Indem sie also ein Konzil abhält, realisiert die Kirche ihr eigenstes Wesen. Die Kirche - und damit das Konzil - überliefert, indem sie lebt, und sie lebt, indem sie überliefert. Überlieferung ist ihr eigentlicher Wesensvollzug. (Fs)
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