Autor: Schooyans, Michel Buch: Ethik, Leben, Bevölkerung Titel: Ethik, Leben, Bevölkerung Stichwort: [46] Da ohnehin abgetrieben wird,ist es da nicht besser, die Abtreibung zu legalisieren und unter ärztlicher Aufsicht vornehmen zu lassen, damit sie »unter guten Bedingungen« stattfindet? Kurzinhalt: Der Arzt hingegen, der an einer Folterung mitwirkt, vollzieht keine ärztliche Handlung. Daß an die Stelle des Henkers der Arzt tritt, macht die Folterung noch lange nicht zum ärztlichen Akt. Textausschnitt: Das ärztliche Handeln definiert sich nicht durch den Einsatz von Instrumenten, Medikamenten, Krankenhauseinrichtungen oder Kenntnissen und wissenschaftlichen Verfahren, ja nicht einmal zwangsläufig durch das Universitätsdiplom dessen, der es vollzieht. Es definiert sich aus einem Endziel: Leben retten und die Gesundheit verbessern. Der Passant, der einen Ertrunkenen künstlich beatmet, vollzieht eine ärztliche Handlung. Der Arzt hingegen, der an einer Folterung mitwirkt, vollzieht keine ärztliche Handlung. Daß an die Stelle des Henkers der Arzt tritt, macht die Folterung noch lange nicht zum ärztlichen Akt. (Fs) |