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Autor: Schooyans, Michel

Buch: Ethik, Leben, Bevölkerung

Titel: Ethik, Leben, Bevölkerung

Stichwort: [46] Da ohnehin abgetrieben wird,ist es da nicht besser, die Abtreibung zu legalisieren und unter ärztlicher Aufsicht vornehmen zu lassen, damit sie »unter guten Bedingungen« stattfindet?

Kurzinhalt: Der Arzt hingegen, der an einer Folterung mitwirkt, vollzieht keine ärztliche Handlung. Daß an die Stelle des Henkers der Arzt tritt, macht die Folterung noch lange nicht zum ärztlichen Akt.

Textausschnitt: Das ärztliche Handeln definiert sich nicht durch den Einsatz von Instrumenten, Medikamenten, Krankenhauseinrichtungen oder Kenntnissen und wissenschaftlichen Verfahren, ja nicht einmal zwangsläufig durch das Universitätsdiplom dessen, der es vollzieht. Es definiert sich aus einem Endziel: Leben retten und die Gesundheit verbessern. Der Passant, der einen Ertrunkenen künstlich beatmet, vollzieht eine ärztliche Handlung. Der Arzt hingegen, der an einer Folterung mitwirkt, vollzieht keine ärztliche Handlung. Daß an die Stelle des Henkers der Arzt tritt, macht die Folterung noch lange nicht zum ärztlichen Akt. (Fs)

Gleiches gilt für die Abtreibung. Daß ein Arzt sie vornimmt und die Technik vervollkommnet wird, macht sie nicht zum ärztlichen Akt. Von der Keule bis zur Neutronenbombe haben die Menschen in der Kunst, ihresgleichen »unter guten Bedingungen« zu töten, immer weitere »Fortschritte« erzielt (s.a. 53). 1941 rühmten sich die SS-Ärzte in Auschwitz, sie hätten die Vernichtung in ihren Lagern »humanisiert«: Sie hatten das Kohlendioxid durch das Zyklamat ersetzt (s.a. 77). Vergewaltigung und Totschlag gehen (zumindest für die Opfer) stets unter schlechten Bedingungen vor sich. Sollen etwa Einrichtungen geschaffen werden, in denen unter »guten« Bedingungen (für die Verbrecher) und unter ärztlicher Aufsicht vergewaltigt und totgeschlagen werden kann?

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