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Autor: Schooyans, Michel

Buch: Ethik, Leben, Bevölkerung

Titel: Ethik, Leben, Bevölkerung

Stichwort: [23] Kann in äußersten Notlagen die Abtreibung nicht als das kleinere Übel angesehen werden?

Kurzinhalt: Die gewöhnliche Moral und der gesunde Menschenverstand kennen die Maxime, daß zwischen zwei unvermeidlichen Übeln das kleinere gewählt werden soll, daß aber auch der Zweck niemals die Mittel rechtfertigen kann, ...

Textausschnitt: a) Die gewöhnliche Moral und der gesunde Menschenverstand kennen die Maxime, daß zwischen zwei unvermeidlichen Übeln das kleinere gewählt werden soll, daß aber auch der Zweck niemals die Mittel rechtfertigen kann, d.h., daß aus einem Übel niemals etwas Gutes hervorgehen kann (s.a. 24). Diese ganz einfachen Maximen gelten mit Sicherheit hier. Man kann nicht ein Kind töten und hoffen, damit werde sich die Lage seiner Mutter oder der Gesellschaft bessern. (Fs)

b) Auch das Argument, hier liege ein Wertekonflikt zwischen den Wünschen der Mutter und dem Lebensanspruch des Kindes vor, sticht nicht. Das Leben ist das höchste Gut und der höchste Wert und gewährt erst Zugang zu den anderen Werten (s.a. 11). Das Lebensrecht des Kindes geht allen Rechten seiner Mutter im Verhältnis zu allen anderen Werten vorauf (EV 68). Der juristische Grundsatz lautet: Nicht die Freiheit des Handelnden ist das Primäre, sondern der Persönlichkeitsschutz der durch das Handeln Betroffenen. Das Gegenteil wäre menschenunwürdig. (Fs)

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