Autor: Schooyans, Michel Buch: Ethik, Leben, Bevölkerung Titel: Ethik, Leben, Bevölkerung Stichwort: Schooyans, Vorwort; Liberalismus - Marxismus (Feminismus); Rechtspositivismus (Hans Kelsen); Abtreibung - Euthanasie; allgemeine Menschenrechte - Konsens
Kurzinhalt: Das Schlimmste aber ist, daß die liberalhumanistische Tradition, ... schließlich von eben den totalitären Ideologien unterwandert wurde, gegen die sie immer wieder aufgestanden ist.
Textausschnitt: 9a Der Debatte über die Liberalisierung der Abtreibung wohnt eine philosophische, politische und rechtliche Dimension inne, die weithin verkannt oder nur unzureichend wahrgenommen worden ist. Man tut so, als handele es sich dabei lediglich um die gesetzliche Regelung eines präzisen, begrenzten Einzelproblems - das Ja zur Abtreibung unter bestimmten gesetzlich geregelten Bedingungen. (Fs)
In Wirklichkeit aber sind bei den Gesetzen über eine Liberalisierung der Abtreibung ganz entscheidende Fragen der Rechtsfundierung angesprochen. Das Veil-Gesetz von 1975 über die Regelung der Abtreibung in Frankreich zum Beispiel zeigt das ganz deutlich. Sein Artikel 1 beginnt mit den Worten: »Das Gesetz garantiert die Achtung jedes Menschenwesens vom Beginn des Lebens an. Gegen diesen Grundsatz darf nur im Notfall und unter den in diesem Gesetz niedergelegten Bedingungen verstoßen werden.«
Der erste Satz verkündet das Lebensrecht des menschlichen Wesens vom ersten Augenblick an. Doch schon im folgenden Satz weicht der Gesetzgeber von dem soeben verkündeten Universalrecht ab und erklärt, es gebe Ausnahmen, unter denen es nicht gelte: Die Abtreibung des soeben als Rechtssubjekt bezeichneten Menschenwesens sei gegebenenfalls zulässig. Die Existenz des Rechtssubjekts wird bestimmten Kriterien untergeordnet. Kurzum: Das Lebensrecht des Ungeborenen gilt nur noch bedingt. (Fs)
Dieser Artikel hat eine Reichweite, die die Frage der Abtreibung weit übersteigt. Er offenbart zunächst die ganze Tragweite des politischen Positivismus, demzufolge die Quelle des Rechts im Willen des Staates liegt, den der Gesetzgeber verkörpert. Wo der Positivismus herrscht, ist das Recht kein Bollwerk gegen die Tyrannei mehr, sondern wird zur Waffe, mit der sich jeder beliebige Machtmißbrauch »rechtfertigen« läßt. (Fs)
Es ist nicht ohne Pikanterie, daß Hans Kelsen1, Vater des Rechtspositivismus2, dem von ihm ideologisch konstruierten System schließlich selbst zum Opfer fiel. Als Jude mußte er eiligst aus dem Dritten Reich fliehen, um der Vernichtung zu entgehen, die er selbst theoretisch zu »legitimieren« geholfen hatte, indem er die formaljuristischen Grundlagen legte, die das Recht in den Dienst des Willens des Stärkeren stellten. Schlimmer noch: Seiner eigenen Theorie zufolge konnte man sich gegen den Mutwillen der sich Bahn brechenden Totalitarismen fortan nicht mehr auf das Recht berufen, geschweige denn auf die Menschenrechte. Hier haben wir nichts anderes vor uns als eine Variation über das Thema des Bismarckschen Spruches: »Macht geht vor Recht.«
10a Dieser Positivismus hat weitreichende politische Rückwirkungen. Er untergräbt die Tradition der westlichen Zivilisation, die auf der Geltung der Grundrechte des Menschen für alle menschlichen Wesen beruht. Die Gesetze, die wie das Veil-Gesetz und seine Varianten die Abtreibung liberalisieren und legalisieren, erschüttern die Grundfesten der politischen und der Rechtsphilosophie, in deren Namen die westlichen demokratischen Gesellschaften erfolgreich die abartigsten Absolutismen bekämpft haben. (Fs)
Dieselbe Denkweise finden wir in den immer wieder auftauchenden Bestrebungen zur Legalisierung der Euthanasie. Deren Verfechter verdanken Karl Binding3 einige ihrer stärksten Argumente. Schon 1920 plädierte dieser Rechtsgelehrte für die »Erlaubnis zur Vernichtung einer Existenz«, wenn diese nicht »lebenswert« sei. (Fs)
Die Verfechter der Euthanasie äußern sich also mit den gleichen Argumenten wie jene der Abtreibung, und es dürfte zukünftigen Historikern äußerst schwerfallen festzustellen, welches Lager denn das andere zuerst beeinflußt hat. Wie dem auch sei: Wenn den Eltern das Recht zugestanden wird, ihre Kinder zu beseitigen, ist auch nicht mehr einzusehen, warum es den Kindern untersagt sein soll, ihre Eltern zu beseitigen - natürlich immer »im Rahmen bestimmter gesetzlicher Bedingungen«. (Fs)
In beiden Fällen hängt das Recht auf Leben von qualitativen Kriterien ab. Diese werden nach den Wünschen des Gesetzgebers definiert und von Personen festgestellt, die nicht den geringsten Zweifel haben, daß sie befugt sind, über das Leben bestimmter Menschenwesen zu verfügen. Mit anderen Worten: Treffen die Kriterien zu, so wird das Lebensrecht nachträglich verneint. (Fs)
Die obigen Bemerkungen über die Abtreibung und die Euthanasie gelten selbstverständlich auch für zahlreiche weitere Fälle. So beispielsweise für Embryonen-Experimente, die Samenspende, die Vorimplantationsdiagnose, die vorgeburtliche Diagnose, die Biologie, die Vorhersagemedizin usw. Die totalitären Regimes, die das 20. Jahrhundert verdunkelten, sind zerschlagen worden: Faschismus und Nazismus mit Waffengewalt, der Kommunismus erlag dem inneren Zusammenbruch. Doch mit dem Untergang dieser Regime sind die ihnen zugrundeliegenden Ideologien keineswegs erloschen. (Fs)
So lebt beispielsweise der Marxismus unter dem Etikett der ultra-feministischen »Geschlechter«-Ideologie weiter. Hierbei handelt es sich um eine von Engels inspirierte, andere Lesart des Klassenkampfes. Ging Marx noch davon aus, der Klassenkampf sei im wesentlichen der Kampf zwischen Herren und Proletariern, so glaubte sein treuer Gefolgsmann den Prototyp dieses Kampfes in der Unterdrückung der Frau durch den Mann zu erkennen, wie sie seiner Meinung nach in der Einehe gegeben war. Ist auch das kommunistische Regime zusammengebrochen, so wird diese Lesart vom Klassenkampf doch weiterhin von den radikalen Feministen der »Geschlechter«-Ideologie verkündet, vor allem seit der Konferenz von Peking (1995). (Fs)
11a Ähnliches gilt für den Nazismus. Unter ihm waren Euthanasie, Sterilisierung und Völkermord eine Alltagserscheinung. Die Ärzte, die diese Programme ausführten, wurden in Nürnberg wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Heute aber praktizieren viele Ärzte in Völkern, die gegen den Nazismus gekämpft haben, nicht nur die Abtreibung und die Euthanasie, sondern organisieren zudem die Massensterilisierung armer Bevölkerungen. (Fs)
Das Schlimmste aber ist, daß die liberalhumanistische Tradition, die doch die Geschichte der westlichen Zivilisation und Demokratie wesentlich geprägt hat, schließlich von eben den totalitären Ideologien unterwandert wurde, gegen die sie immer wieder aufgestanden ist. Mehr und mehr macht sie sich eine Ethik der »spezifischen Verantwortlichkeit« zu eigen, an deren Ende der politisch Verantwortliche nur noch sich selbst verantwortlich ist. (Fs)
Daß dieser Liberalismus zu neuen Formen der Tyrannei führen kann, ist leicht verständlich. Indem er nur noch die Freiheit des einzelnen und seine totale Autonomie preist, hat sich der zeitgenössische Liberalismus seltsamerweise einem perversen Prozeß verschrieben, bei dem er die Unterdrückung der Schwächsten durch die Stärksten zunächst erlaubt und schließlich »rechtfertigt«. (Fs)
In einer ersten Phase ging es um die Achtung der natürlichen Auswahl, wie sie der liberale Pfarrer und Nationalökonom Malthus4 vorschlug, Darwin (1809-1882) allgemein verbreitete, und Galton5, der Ideologe der künstlichen Auswahl und mithin der Eugenik, radikalisierte. (Fs)
Doch in einer zweiten Phase treibt dieser abartige Prozeß den heutigen Liberalismus dazu, seine Zustimmung zu den universellen Erklärungen der Menschenrechte einzufrieren. Denn diese Rechte können neuerdings nur noch Folge eines Konsensverfahrens sein, demgemäß Einzelpersonen unter bloßer Achtung ihrer jeweiligen Auffassungen unverbindliche punktuelle Entscheidungen treffen. Und aus einem solchen Verfahren soll dann Gerechtigkeit entstehen... (Fs)
12a Die liberale Tradition läuft sogar Gefahr, ihrer Identität verlustig zu gehen, entfremdet und in einem entscheidenden Punkt einer völlig unerwarteten marxistischen Uminterpretation unterworfen zu werden. In dem von der Weltgesundheitsorganisation ausgearbeiteten »Neuen Gesundheitsparadigma« gilt die Gesundheit als ein Produkt wie jedes andere, das sich die Patienten kaufen, die es sich leisten können, und die anderen eben nicht. Damit wird die Gesundheit den »Gesetzen« der liberalen Wirtschaft untergeordnet, die für Solidarität nichts mehr übrig hat. Krankheiten werden dann nach Maßgabe diverser Nützlichkeitskriterien behandelt: Wahrscheinlichkeit der Heilung, Invaliditätsfolgen, Solvenz der Patienten und der Völker, denen sie angehören. Die Prioritäten der Forschung folgen denselben Kriterien. Da die von AIDS befallenen Patienten meist zahlungskräftiger sind als die Malariakranken, privilegiert man die AIDS-Forschung, obwohl es heute beträchtlich mehr Malaria- als AIDS-Kranke gibt. In derselben Logik wird man - beispielsweise - bei den Krebskranken berücksichtigen müssen, wie zahlungskräftig sie sind, wird eine Kosten-Nutzen-Rechnung anstellen und gegebenenfalls die Euthanasie ins Auge fassen müssen. (Fs)
Der Leser hat bestimmt schon bemerkt, daß dieses »neue Paradigma«, diese »neue ärztliche Ethik« radikal neoliberal inspiriert ist. Sie enthüllt indes, wie sehr der zeitgenössische Liberalismus vom Marxismus beeinflußt ist. Mittlerweile ist zwischen Mensch und Gesellschaft ein neuer Klassenkampf entbrannt. Ziel dieses Kampfes ist die Eroberung der Gesundheit und des Überlebens. Durch seine Selbstpervertierung zeugt der Liberalismus von heute einen neuen Organizismus, demzufolge der einzelne und bestimmte Gesellschaftskreise nur dann Anspruch auf Pflege und Überleben haben, wenn sie im neuen globalen Markt nützlich sind. (Fs)
Kurzum: Der Liberalismus ist Opfer einer fundamentalen Rechtsverdrehung geworden und hat sich mit der Methode der Salamitaktik Scheibchen um Scheibchen des wertvollsten Elements seiner Tradition rauben lassen: die gleiche Achtung aller Menschen. Die westlichen Demokratien gehen größten Schwierigkeiten entgegen, weil die wichtigen Entscheidungen nur noch im Konsensverfahren getroffen werden; auf der Suche nach dem Kompromiß bleibt die Gerechtigkeit in der Wahrheit auf der Strecke. (Fs)
Indes könnte der Liberalismus wieder zu seiner eigentlichen Form zurückfinden. Er braucht dazu im Grunde nur zu seinen Quellen zurückzukehren und sie zu erneuern, und schon fände die Bioethik die Standfestigkeit wieder, die sie vor den drohenden Gefahren schützt, die sie zum Teil schon angefressen haben. (Fs)
Es ist daher dringend geboten, wieder zu einer realistischen humanistischen Haltung zurückzufinden, wie sie den klassischen Liberalismus auszeichnete, der davon ausging, daß der Mensch - gerade weil er ein freies Wesen ist - zu sich selber findet, und zwar zuallererst in seiner Leiblichkeit. Der Mensch ist eine Primärexistenz mit ureigener Wirklichkeit. Seine Existenz braucht ebensowenig bewiesen zu werden wie die Tatsache, daß die Nase mitten im Gesicht sitzt; man beweist nicht, daß der Mensch existiert, sondern man nimmt es zur Kenntnis. Und daraus zieht man die politischen und rechtlichen Konsequenzen. (Fs)
13a Ohne diese Bezugslage wird das Thema Bioethik häufig rein byzantinistisch oder kasuistisch diskutiert, und dabei gerät das eigentliche und grundlegende Problem außer Sicht. Aber letzten Endes läuft alles auf die Frage hinaus: Sind wir bereit, allen Menschen die gleichen Grundrechte des Menschen zuzuerkennen? Von der impliziten oder expliziten Antwort auf diese Frage hängt die Qualität der Gesellschaft ab, von der wir träumen und die wir bauen. (Fs)
Ausgerechnet in dem Augenblick, da die ärztliche Wissenschaft über immer leistungsfähigere Mittel verfügt, um die Existenz eines Menschenwesens zu erkennen, ist dieses Menschenwesen zu Anfang, während und am Ende seines biologischen Lebens gefährdet. Das ist um so paradoxer und erschreckender, als das 20. Jahrhundert Schauplatz der grausamsten totalitären Erscheinungen der Geschichte war. Gewiß sind die Ursachen dieser Schutzlosigkeit des Menschen komplex, aber man muß sie zuallererst mutig in den Strömungen suchen, die diesen unheilvollen Erfahrungen zugrundelagen und die totalitären Regimes, die sie gebaren, überlebt haben. (Fs)
Hinzu kommt ein Rundum-Relativismus mit einer gehörigen Prise Zynismus. Viele Zeitgenossen legen ihre Überzeugungen beiseite oder werfen überhaupt jede Überzeugung zum alten Eisen; viele tun so, als wüßten sie nicht, daß die Geschichte der Zivilisation, mithin der Demokratie, gleichbedeutend ist mit der Geschichte der Verallgemeinerung der universellen Menschenrechte, welche über Jahrhunderte entwickelt und konsolidiert wurde und als deren krönenden Abschluß man die Menschenrechtsdeklaration von 1948 bezeichnen kann. Die schiere Konsenssuche hingegen geschieht auf dem Wege über Verhandlungen, in denen die einzelnen Verhandlungspartner lediglich ihre Interessen berechnen, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, welches Unheil sie bewirken oder welche Tränen sie auslösen. (Fs)
In diesem Jahr, in dem wir den fünfzigsten Jahrestag der Erklärung der universellen Menschenrechte begehen, sind die Menschen paradoxerweise immer weniger bereit, die Universalität der Menschenrechte zu akzeptieren. Die Menschen haben sich zu lieben verlernt - so lautet das Drama unserer Tage. Männer und Frauen werden ihrer elementarsten Rechte beraubt, genauer: diese Rechte werden - stets nach Nützlichkeitskriterien - je nach geographischer, sozialer oder rassischer Zugehörigkeit moduliert. Ein weiteres Mal in der Geschichte werden die Gesetze zum bloßen Werkzeug im Dienst einer neuen Barbarei. (Fs)
So feiern wir die Verurteilung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die vor fünfzig Jahren begangen wurden, sind aber gleichzeitig taub und blind für die Schrecken der heutigen Gesellschaft. Wir verabscheuen - zu Recht! -die Tausende von Sterilisierungen, die vor nicht allzu langer Zeit in Skandinavien vollzogen wurden, aber wir stecken den Kopf in den Sand vor den Millionen analogen Fällen in den armen Ländern heute. (Fs)
14a Tagtäglich erleben wir als Massenphänomen, daß wir uns der Autorität des Stärksten beugen, der Autorität derer, welche die Macht, das Sagen, das Geld, das Wissen haben. Wir finden es höchst bequem, uns blindlings jedem beliebigen Gesetz zu unterwerfen, weil es das Gesetz ist, dem Staat, weil er der Staat, der UNO, weil sie die majestätische UNO ist. Wir lassen uns einschüchtern von einem flagranten Machtmißbrauch nach dem andern und landen schließlich in der freiwilligen Sklaverei. Schon ist es in Frankreich - dem angeblichen Land der Menschenrechte und Leuchtturm der Demokratie - juristisch höchst gefährlich geworden, das Gesetz, das die Abtreibung legalisiert, (demokratisch und mit den gleichen Mitteln wie weiland die Abtreibungs-Befürworter) in Frage zu stellen. Und die selbst- und geschichtsvergessene Europäische Union schickt sich an, mit der Legalisierung der Euthanasie eine weitere Schlacht gegen das Leben zu gewinnen. (Fs)
14b Was nottut, ist darum eine gemeinsame weltweite Front aller, die bereit sind, das menschliche Leben zu schützen und zu fördern. In dieser Zeit der Globalisierung muß die Bioethik die Skala ihrer Themen erweitern und die nationalen und internationalen Lebenspolitiken in ihre Prüfung einbeziehen. Aus offensichtlichen Gründen ist Deutschland für die Frage der Achtung des Lebens besonders empfindsam. Mit der Autorität, die ihm seine eigenen Leiden verleihen, in Erinnerung seiner eigenen Tränen, hat es nunmehr die Chance, sich zur weltweit führenden Kraft des Widerstands gegen die Kräfte des Todes aufzuschwingen. Damit macht es sich es zum Hoffnungsträger für die Gemeinschaft der Menschen. (Fs)
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