Autor: Rhonheimer, Martin Buch: Sexualiät und Verantwortung Titel: Sexualität und Verantwortung Stichwort: Prokreativer Verantwortung als integraler Bestandteil der Tugend der Keuschheit Kurzinhalt: Haben wir einmal verstanden, daß "prokreative Verantwortung" nicht einfach ein verantwortliches Verhalten in bezug auf die Sexualität, sondern ein bestimmtes, verantwortliches sexuelles Verhalten selbst als Subjekt ... Textausschnitt: 82a Dieser Begriff von prokreativer Verantwortung als integraler Bestandteil der Tugend der Keuschheit ist der entscheidende Schritt zur Ermöglichung der Unterscheidung zwischen kontrazeptivem Sexualverhalten und einem in den Kontext periodischer Enthaltung integrierten Verhalten. Dieser Begriff von prokreativer Verantwortung als sittlicher Tugend entspricht voll und ganz dem Untrennbarkeitsprinzip, aber er ermöglicht es, dieses Prinzip auf die Ebene singulärer Vollzüge sexueller Akte anzuwenden, d. h. auf die Ebene des konkreten Sexualverhaltens. Haben wir einmal verstanden, daß "prokreative Verantwortung" nicht einfach ein verantwortliches Verhalten in bezug auf die Sexualität, sondern ein bestimmtes, verantwortliches sexuelles Verhalten selbst als Subjekt und deshalb operatives Prinzip von sexuellen Handlungsvollzügen ist, und daß zweitens "Offenheit hinsichtlich der Fortpflanzung" - als Teil des objektiven Gehaltes des ehelichen Aktes - "prokreative Verantwortung" meint, dann haben wir die Gültigkeit des Untrennbarkeitsprinzips nicht nur für die Ebene der sich auf die eheliche Liebe in ihrer Gesamtheit beziehenden leitenden Intentionen festgelegt, sondern auch für die Ebene singulärer Akte der leiblichen Vereinigung im ehelichen Akt. Denn Tugenden formen sich durch bzw. zielen auf die konkreten Vollzüge von Handlungen und deren entsprechenden Wahl; und einzelne Handlungen sowie die ihnen entsprechenden, sie auslösenden Wahlakte des Willens spezifizieren sich durch deren intentionalen Gehalt, welcher der Tugend entspringt, zu der diese Handlungen gehören. Dies wird deutlicher werden, wenn wir nun - immer unter der Voraussetzung des hier allein betrachteten relevanten Falles - in der Argumentation fortschreiten zu einer Analyse des Unterschieds zwischen kontrazeptivem Sexualverkehr und Sexualverkehr im Kontext periodischer Enthaltung, und zwar als einer Analyse zweier unterschiedlicher Arten des Sexualverhaltens. (Fs) ____________________________ |