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Autor: Rhonheimer, Martin

Buch: Sexualiät und Verantwortung

Titel: Sexualität und Verantwortung

Stichwort: Untrennbarkeitsprinzips; Grund für Gültigkeit

Kurzinhalt: Ihre Trennung würde bedeuten, daß beide Sinngehalte, sowohl derjenige menschlicher Fortpflanzung, wie auch jener der Liebesvereinigung, sich in ihrem Wesen veränderten

Textausschnitt: 59a Was heißt nun also "untrennbare Verknüpfung" der beiden Sinngehalte "Liebesvereinigung" und "Fortpflanzung"? Sie bedeutet, daß zwischen diesen beiden Sinngehalten eine sich wechselseitig einschließende Beziehung besteht, die für beide Sinngehalte jeweils konstitutiv ist: die leibliche Wirklichkeit "Fortpflanzung" erhält ihre spezifisch menschliche Eigenart durch die sie informierende geistige Liebe, und die geistige Liebe zweier Personen, die eine Ehegemeinschaft bilden, erhält gleichzeitig ihre Spezifität als eine bestimmte Art von Liebe durch die prokreative Dimension des Leibes. (Fs)

59b Deshalb scheint für ein korrektes und unverkürztes Verständnis des Untrennbarkeitsprinzips die Einsicht entscheidend zu sein, daß diese beiden Sinngehalte weder zwei lediglich "aneinandergefügte" noch zwei einfach kombinierte oder akkumulierte "Funktionen" sind, wovon eine jede jeweils unabhängig von der anderen voll verständlich wäre. Viel eher, so ist zu sagen, erhält jeder der beiden Gehalte seine volle Intelligibilität oder Identität als menschliche Gegebenheit - seine eigenflich und spezifisch menschliche Bedeutung - gerade jeweils vom anderen. Losgelöst von geistiger Liebe betrachtete Fortpflanzung wäre nicht mehr dasselbe. Und geistige Liebe, die zur leiblichen Vereinigung zwischen Mann und Frau hinneigt, wäre - unabhängig von ihrem prokreativen Sinn betrachtet - ebenfalls nicht mehr dasselbe. Das gerade folgt aus der leib-geistigen Wesenseinheit des Menschen. (Fs)

59c Wenn wir die Dinge in dieser Perspektive einer Anthropologie betrachten, welche die Wesenseinheit von Leib und Geist ernst nimmt, dann wird der Grund, weshalb die beiden Sinngehalte des ehelichen Aktes untrennbar verknüpft sind, offensichtlich: Ihre Trennung würde bedeuten, daß beide Sinngehalte, sowohl derjenige menschlicher Fortpflanzung, wie auch jener der Liebesvereinigung, sich in ihrem Wesen veränderten. Beide Sinngehalte bilden, wie Leib und Geist überhaupt, eine Wesenseinheit. Ihre Verknüpfung ist nicht äußerlich, sondern liegt in ihrer inneren Struktur. Die Verknüpfung selbst konstituiert jeweils die spezifisch menschliche Bedeutung beider Sinngehalte. Der Horizont der Verstehbarkeit dieser Verknüpfung ist die leib-geistige Konstitution menschlicher Personalität. (Fs) (notabene)

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