Autor: Rhonheimer, Martin Buch: Sexualiät und Verantwortung Titel: Sexualität und Verantwortung Stichwort: Humnae Vitae, Naturrecht, lex naturalis; Licht des Verstandes Kurzinhalt: Nun versteht man unter "Naturgesetz" ... eine vernünftige Regel, aufgrund derer wir unsere Handlungen in sittlich gute und schlechte Handlungsweisen einteilen Textausschnitt: 9a Die Enzyklika "Humanae vitae" (HV) lehrt, daß Empfängnisverhütung gegen das Naturgesetz verstößt. Nun versteht man unter "Naturgesetz" ("natürliches Sittengesetz", lex naturalis) eine vernünftige Regel, aufgrund derer wir unsere Handlungen in sittlich gute und schlechte Handlungsweisen einteilen. Es ist - wie die Kirche selbst in der Enzyklika "Veritatis splendor" (Nr. 38-44) ausdrücklich lehrt - letztlich nichts anderes als das Licht unseres Verstandes, durch das wir Gut und Böse unterscheiden. (Fs)
9b "Naturgesetz" als "moralisches Gesetz" ist also nicht "etwas", das "Gegenstand" der menschlichen Vernunfterkenntnis ist (z.B. eine "Gesetzmäßigkeit der Natur"). "Natürliches Gesetz" sind vielmehr die Erkenntnisse der Vernunft selbst, d.h. ihre praktischen Urteile hinsichtlich Gut und Böse, durch die wir unser freies Handeln verantwortlich leiten. Das "natürliche Gesetz" ist also eine Regel, die der natürlichen Vernunft des Menschen entspringt. "Natürlich" wird dieses Gesetz genannt, weil die Vernunft Teil der menschlichen Natur ist. Es formuliert - ganz unabhängig von Glaube und Offenbarung und in diesem Sinne "autonom" - die fundamentalen Erfordernisse von Sittlichkeit und Humanität, Erfordernisse, die sich aus dem Menschsein des Menschen ergeben. Deshalb gehört die Analyse "naturgesetzlicher" Ansprüche zunächst einmal zum Geschäft der philosophischen Ethik. (Fs) (notabene)
9c Um also zu zeigen, daß Empfängnisverhütung prinzipiell für jedermann eine falsche Art zu handeln ist, wird das grundlegende Argument ein solches philosophisch-ethischer Natur sein müssen. Nun war es aber die Absicht der Enzyklika "Humanae vitae", mit authentischer Lehrautorität die kirchliche Lehre über die Wahrnehmung verantwortlicher Elternschaft vorzulegen, nicht aber, dafür auch eine ausführliche und zwingende Begründung zu liefern. So weit dies die Ebene des "Naturgesetzes" betrifft, muß die Darlegung einer solchen Begründung als Aufgabe einer weiteren Analyse philosophisch-ethischer Art betrachtet werden. Es ist Ziel dieser Seiten, eine solche Analyse vorzunehmen und auf dieser Basis argumentativ zu begründen, weshalb Empfängnisverhütung als eine bestimmte Art menschlichen Handelns sittlich falsch ist (Fs) ____________________________
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