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Autor: Eicher, Peter

Buch: Die anthropologische Wende Seite[ 400; Auswahl (unsicher)

Titel: Die anthropologische Wende

Stichwort: Sinnlichkeit: Rezeptivität des Verstandes; species intelligibilis; phantasma - Intellekt; Wesenserkenntnis;
ausfließende, übernommene Bestimmung (Rahner)


Kurzinhalt: Insofern der Intellekt ... sich das Sinnesvermögen und damit auch die in ihm aufgenommenen Bestimmungen ontologisch aktiv erwirkt, wird er selber bestimmt. Damit wird das Rätsel gelöst, wie der Intellekt ein von ihm unabhängiges anderes ...

Textausschnitt: 5. Die Sinnlichkeit als die Rezeptivität des Verstandes

253 Es stellt sich die Frage, wie die menschlichen Geistigkeit bestimmt werden muß, wenn Geist und Sinnlichkeit einerseits ontologisch different, anderseits doch komplementäre Konstitutiva sind. (318)

5.1 Der geistige Erkenntnisgehalt (eg: species intelligibilis)

254 Das wahre Problem der geistigen Erkenntnis ist für Rahner nicht die Erfassung eines geistigen Inhalts, sondern die Frage, wie der Mensch, der sich in der Sinnlichkeit an das andere verloren hat, zu sich selbst kommt und dieses Sinnliche als solches erfaßt. (319) (notabene)

255 "Die Frage nach dem Inhalt der species wird so wieder zur Frage nach der Möglichkeit eines Sich-Zurückholens aus der Verlorenheit in das andere der Sinnlichkeit durch Absetzen des Wissenden von dem in der Sinnlichkeit anwesenden bestimmten andern." (GW 64; 319)

256 Der dem menschlichen Erkennen gegebene Inhalt ist in der sinnlichen Anschauung schon gegeben: das geistige Vermögen muß diesen Inhalt nirgendwo herauslösen, sondern erwirken (durch den Vorgriff), daß der duch die sinnliche Anschauung gegebene Inhalt im Erkennen als abstrakt allgemeiner erfaßt wird. (319)

257 Der Erkenntnisgehalt ist das im Vorgriff erfaßte Sein, insofern darin der sinnliche Gegenstand erscheint. Beim Vorgang der Erkenntnis unterscheidet Rahner zwischen einem formalen und einem materialen Moment: das im Vorgriff erfaßte Sein ist das formale, allein erkennbare Moment des Intellekts, aber nur insofern es die Form des in der Sinnlichkeit angeschauten Gegenstandes, des materialen Momentes wird. Das im Vorgriff erschlossene Sein wird nur gewußt, insofern es als vom sinnlich Gewußten geltend und an ihm erfaßt wird. (321)

258 Alle Vermögen, Tätigkeiten und akzidentellen Bestimmungen werden letztlich vom Subjekt aus seinem substantiellen Grund aktiv erwirkt. Weil der Geistgrund sich den Intellekt als ein nicht materielles Vermögen unmittelbar erwirkt (in ontologischer Ungeschiedenheit zu sich), bleibt er insichständig und frei. (321)

259 Weil er, um den endlichen Intellekt zum Erkennen zu bringen, gleich ursprünglich ein Sinnesvermögen aus dem Intellekt erfließen lassen muß, bleibt er an die Vermittlung durch das Materielle gebunden. (321)


260 Insofern der Intellekt (in der Resultanz) sich das Sinnesvermögen und damit auch die in ihm aufgenommenen Bestimmungen ontologisch aktiv erwirkt, wird er selber bestimmt. Damit wird das Rätsel gelöst, wie der Intellekt ein von ihm unabhängiges anderes als solches erkennen kann. (322)

261 "Wenn daher die Sinnlichkeit zu ihrem Ende kommt, indem sie selbst ihre Bestimmung von außen aktiv erwirkt, so erfolgt diese Erwirkung aus dem eigenen dauernden Ursprung der Sinnlichkeit selbst heraus. Das phantasma ist erwirkt durch den Geist selbst, der zu seinem Ende kommt, indem er, sich selbst in die materia einbildend, die Sinnlichkeit in ihrer jeweiligen vollen Wirklichkeit aus sich enstspringen läßt. "(GW 379; 322)

262 Der Intellekt kann das andere als anderes erkennen, weil er es ontologisch als hingenommenes ermöglicht und zugleich seine eigene Wirklichkeit als durch den sich selbst zeigenden Gegenstand beschränkt erfährt. (322)

263 Der Intellekt erwirkt sich ontologisch die sinnliche Anschauung und damit die von außen gewirkte Determination. Wesenserkenntnis ist dennoch möglich, weil es nicht bloß eine leere äußere Gestalt ist, die sich die Erkenntnis im hinnehmenden Vermögen selbst erwirkt, sondern das Symbolisierte. Alle Dinge der materiellen Welt sind symbolisch: was sie ausdrücken, ist ontologisch auf ihren inneren Wesensursprung bezogen; ihr Ausdruck ist der Selbstvollzug des Einheitsgrundes, ist Symbol. (323)

264 Die species intelligibilis ist die komplexe Inhaltlichkeit des einen menschlichen Erkennens:
* sie ist die vom sinnlichen Gegenstand im Sinnesvermögen gewirkte Bestimmung (ausfließende Bestimmung);
* sie ist die aktiv übernommene Bestimmung des Sinnesvermögens (übernommene Bestimmung);
* sie ist ontologisch vom Geist als dem Einheitsgrund und durch ihn vom Intellekt erwirkt;
* sie wird so als sinnlich beschränkte Wirklichkeit erkannt (Abstraktion);
* wobei diese Determination eine ständige Bestimmung des in sich subsistierenden Verstandes bleibt. (323)

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Autor: Eicher, Peter

Buch: Die anthropologische Wende Seite[ 400; Auswahl (unsicher)

Titel: Die anthropologische Wende

Stichwort: Der hinnehmende Verstand (intellectus possibilis)

Kurzinhalt: Der Geist ist passiv empfangend nur, insofern er die Sinnlichkeit aus sich entläßt; der Intellekt ist hinnehmender Intellekt nur, insofern er das Sinnesvermögen erwirkt, um zur Anschauung zu gelangen.

Textausschnitt: 5.2 Der hinnehmende Verstand (intellectus possibilis)

265 Der Geist ist passiv empfangend nur, insofern er die Sinnlichkeit aus sich entläßt; der Intellekt ist hinnehmender Intellekt nur, insofern er das Sinnesvermögen erwirkt, um zur Anschauung zu gelangen. (324)

266 "Der Geist ist intellectus possibilis, d. h. empfangend, insofern er notwendig die Sinnlichkeit als seine hinnehmende Anschauung erwirkt ... Indem er die Sinnlichkeit in ihrem wechselnden bestimmten Vollzug aktiv erwirkt, 'erleidet' er eine Bestimmung, die über das Erwirken der Sinnlichkeit im allgemeinen hinausgeht." (GW 324: 324)

267 Obwohl der menschliche Verstand kein intuitives Vermögen sein kann (kein Vermögen der unmittelbaren gegenständlichen Anschauung), kommt er doch zur Intuition durch sein von ihm notwendig gebildetes Vermögen der Sinnlichkeit. (324)

268 Durch die Sinnlichkeit wird der Erkennende real identisch mit dem Gegenstand der materiellen Welt; durch die Geistigkeit wird der Gegenstand als angeschauter vom Erkennenden abgesetzt. (324)

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